Schulgebühren

Schulgebühren für das Schuljahr 2026/27

Aufnahmegebühren

Servicepauschale (Einmalig pro Kind bei Anmeldung in Schule oder Kindergarten)75.000 Yen
Aufnahmegebühr  (Einmalig pro Kind bei Aufnahme in Schule oder Kindergarten)650.000 Yen

Kindergartengebühren

Besuch des Kindergartens jeden Tag von 08:00 – 15:00 Uhr1.870.000 Yen
 bis 16:30 Uhr
eine zusätzliche Nachmittagsverlängerung1.900.000 Yen
zwei zusätzliche Nachmittagsverlängerungen1.930.000 Yen
drei zusätzliche Nachmittagsverlängerungen1.940.000 Yen
vier zusätzliche Nachmittagsverlängerungen1.950.000 Yen
fünf zusätzliche Nachmittagsverlängerungen1.960.000 Yen

Schulgebühren

Grundschule (Klasse 1 – 4)1.700.000 Yen
Klasse 5 – 121.840.000 Yen

Schulbusgebühren

Schulbus380.000 Yen

Jahresmitgliedschaft

Stiftung Deutsche Schule Tokyo Yokohama
Privat und Firmenmitglieder
500 Yen

Gebührenordnung

Gebührenordnung

Ratenzahlung

Eine Zahlung in vier Raten ist auf Antrag möglich. Hierzu kann vom 1. Juni bis zum 31. August die Einstellung selbstständig in Phidias vorgenommen werden.
Ein Manual dazu finden Sie im DSTY-Handbuch.

Die Raten sind wie folgt im laufenden Schuljahr fällig:

1. Rate: 30. November
2. Rate: 31. Januar
3. Rate: 31. März
4. Rate: 31. Mai

Für die Ratenzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % des ursprünglich zu zahlenden Gesamtbetrags erhoben. Der Betrag wird auf volle 1.000 JPY aufgerundet. Wird der Antrag auf Ratenzahlung nach der oben genannten Frist gestellt, beträgt die Bearbeitungsgebühr 3%.

Sozialermäßigungen

Die Gemeinnützige Stiftung Deutsche Schule Tokyo Yokohama hat sich als Ziel gesetzt, deutschsprachigen Schülern in vorübergehenden und akuten Härtefällen, die die Vermögenslage der Eltern betreffen, den Besuch der DSTY zu ermöglichen.

  • Anträge können nicht für das erste Jahr der Schulzugehörigkeit einer/s Schülerin/s gestellt werden. Erst ab dem zweiten Jahr ist eine Ermäßigung über Sozialermäßigungen möglich. Aufnahmegebühren können daher nicht ermäßigt werden.
  • Als Orientierungsrahmen für ein Kind sollte das Familieneinkommen netto nicht 7,5 Mio. JPY übersteigen.
  • Der Betrag der Ermäßigung erhöht sich progressiv unterhalb dieser Einkommensgrenze.
  • Der minimale Selbstbehalt beträgt 10% der regulär anfallenden Schulgebühren.
  • Der maximale Förderzeitraum beträgt 3 aufeinanderfolgende Schuljahre. Zeitlich anteilig geförderte Schuljahre werden dabei als volles Jahr gezählt. Die Sperrfrist zum Folgeantrag beträgt 1 volles Schuljahr, in dem die Schulgebühren nicht ermäßigt werden können. Anschließend kann wieder ein Antrag auf Sozialermäßigungen gestellt werden.
  • Firmeneigentümer können nur begrenzt ermäßigt werden. Für sie gelten zusätzliche Bedingungen.

Wird eine Sozialermäßigung gewährt, so wird die Höhe der Ermäßigung im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse und der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung festgelegt.

Jeder Antrag wird individuell geprüft. Der Vorstand der Stiftung DSTY behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den oben genannten Richtlinien zu entscheiden.

Die Bewilligung einer Sozialermäßigung gilt ausschließlich für das laufende Schuljahr. Für jedes folgende Schuljahr ist ein neuer Antrag zu stellen, dem aktuelle Nachweise über Einkommen und Vermögen beizufügen sind. Ohne fristgerechte erneute Antragstellung und Vorlage der erforderlichen Nachweise endet die Ermäßigung automatisch mit Ablauf des Schuljahres.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Sozialermäßigung besteht nicht.

Antragstellung

Anträge auf Sozialermäßigung sind grundsätzlich bis zum 31. Juli, d.h. vor Beginn des jeweiligen Schuljahres zu stellen. Erstanträge müssen persönlich eingereicht werden. Für Rückfragen steht die Verwaltungsleitung ([email protected]) jederzeit zur Verfügung.

Antragsformular für das Schuljahr 2026/27

Zum Ausfüllen der Anlage „Angabe zum Vermögen, empfehlen wir, das Dokument digital auszufüllen und einzureichen:
Excel-Dokument: Angabe zum Vermögen (alz Zip-File zum Download)


 

Corporate Contribution Plan (CCP)

Für Unternehmen besteht die steuerlich günstige Möglichkeit am Spendenplan der DSTY teilzunehmen. Die Teilnahme ist erwünscht. Nähere Informationen sind von der Verwaltungsleitung ([email protected])  der Schule erhältlich.

Bankverbindungen

Für Schulgebühren, Stiftungs-Mitgliedergebühren, BVB-Fußballakademie

Bank Name: Mitsui Sumitomo Bank
Branch (code): Shin Yokohama (322)
SWIFT: SMBCJPJT
Account Type: Ordinary (Futsu)
Account Number: 0117091
Account Name: „Deutsche Schule Tokyo Yokohama“ or ザイ)トウキヨウヨコハマドイツガクエン
 

Extra Curriculum Gebühren (AGs, Klassenfahrten etc.)

Bank Name: Mitsui Sumitomo Bank
Branch (code): Shin Yokohama (322)
SWIFT: SMBCJPJT
Account Type: Current (Toza) Account
Number: 0257549
Account Name: „Deutsche Schule Tokyo Yokohama“ or  ザイ)トウキヨウヨコハマドイツガクエン

Bitte beachten Sie, dass der Sender für die Überweisungsgebühren aufzukommen hat.